Privatsphäre

Beschreibung:

Lebensbereiche, von denen andere nur erfahren, wenn man es will

Die Privatsphäre meint Lebensbereiche, die nicht öffentlich sind. Ein Lebensbereicht ist zum Beispiel die eigene Wohnung. Das Recht auf Privatsphäre schützt diese Bereiche. Zum Beispiel darf niemand einfach so Telefongespräche abhören oder Briefe lesen. Man darf zum Beispiel auch nicht einfach eine fremde Person fotografieren und das Bild im Internet hochladen. Das würde das Recht am eigenen Bild von dieser Person verletzen. Auch die Privatsphäre von bekannten Personen ist geschützt. Man darf bekannte Personen zwar fotografieren, ohne sie zu fragen. Das gilt aber nur dann, wenn dadurch ihre Privatsphäre nicht verletzt wird. Man darf zum Beispiel eine berühmte Fußballspielerin auf dem Weg zum Training fotografieren. Aber es geht niemanden etwas an, mit wem sie abends essen geht. Denn das ist privat.

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