Abofalle

Beschreibung:

Man bestellt unbeabsichtigt ein Abonnement im Internet.

Der Wortteil Abo ist eine Abkürzung für Abonnement. Zum Beispiel: ein Abonnement für einen Streamingdienst, für eine Hotline, für eine digitale Zeitschrift. Das heißt: Ein Abonnement ist eine Leistung, die sich wiederholt.  Man schließt einen Vertrag mit dem Anbieter im Internet ab. Der Anbieter muss die Bedingungen klar darstellen. Und es muss ein Feld geben. Auf dem Feld steht: zahlungspflichtig bestellen. Nur wenn man auf den Button klickt, gibt es einen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.

Der zweite Wortteil ist „Falle“. Eine Falle ist hier ein Trick. Man muss etwas bezahlen, das man gar nicht haben will.

Manche Anbieter beschreiben die Bedingungen für ein Abonnement nicht deutlich. Vielleicht sieht es so aus, als wäre die Leistung kostenlos. Man weiß manchmal nicht, dass man ein Abonnement bestellt. Dann gibt es keinen gültigen Vertrag. Trotzdem schickt der Anbieter eine Rechnung. Oder das Geld wird zusammen mit dem Handytarif vom Bankkonto abgebucht. Man muss das Geld nicht bezahlen. Am besten, man lässt sich dann beraten. Zum Beispiel: bei einer Verbraucherzentrale. Vor Abofallen auf dem Handy kann man sich schützen. Man muss die Drittanbietersperre aktivieren.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/drittanbietersperre-schutz-vor-ungewollten-abos-12613

Unter diesem Link kommt man zu einem Video zum Thema Abofalle:  https://www.zdf.de/kinder/app-und-on/recht-am-bild-100.html

Synonyme: Internetkostenfalle, Kostenfalle im Internet, Abo-Falle
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